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Ist eine Entrümpelung steuerlich absetzbar? Das sagt das Finanzamt

Haushaltsnahe Dienstleistungen, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung? Wir klären auf.

Entrümpelung von der Steuer absetzen – geht das?

Die kurze Antwort: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Entrümpelungen können als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden. Doch es gibt Bedingungen und Grenzen, die Sie kennen sollten.

Haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG)

Wenn die Entrümpelung in Ihrem eigenen Haushalt stattfindet – also in Ihrer Wohnung, Ihrem Haus, Ihrem Keller oder Ihrer Garage – können Sie die Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Die Rechtsgrundlage finden Sie in § 35a EStG.

Was absetzbar ist:
- 20 % der Arbeitskosten (Lohn, Fahrtkosten)
- Maximal 4.000 Euro pro Jahr (entspricht 20.000 Euro Arbeitskosten)

Was nicht absetzbar ist:
- Materialkosten
- Entsorgungsgebühren
- Kosten für den Kauf von Containern

Voraussetzungen

  1. Rechnung: Sie benötigen eine ordnungsgemäße Rechnung, die Arbeitskosten und Materialkosten getrennt ausweist.
  2. Überweisung: Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen – Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt.
  3. Eigener Haushalt: Die Entrümpelung muss in Ihrem eigenen Haushalt oder auf Ihrem Grundstück stattfinden.

Sonderfall: Nachlassauflösung

Bei einer Nachlassauflösung wird es steuerlich komplizierter. Kosten für die Räumung der Wohnung eines Verstorbenen können unter Umständen als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater.

Sonderfall: Vermietung

Vermieter können Entrümpelungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen – und zwar die vollen Kosten, nicht nur den Arbeitsanteil. Dies gilt, wenn die Entrümpelung im Zusammenhang mit der Vermietung steht (z.B. nach Auszug eines Mieters).

Praktischer Tipp

Bitten Sie Ihr Entrümpelungsunternehmen um eine Rechnung, die Arbeitskosten und sonstige Kosten getrennt ausweist. Bei Zeitloses Gut erhalten Sie eine detaillierte Rechnung, die alle Anforderungen des Finanzamts erfüllt.

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