Nachlassverwalter in Berlin: Aufgaben, Kosten und wann Sie einen brauchen
Wann wird ein Nachlassverwalter bestellt? Was kostet er? Und wie arbeitet er mit Entrümpelungsfirmen zusammen?
Nachlassverwaltung in Berlin: Was Sie wissen müssen
Wenn ein Mensch stirbt, hinterlässt er nicht nur Erinnerungen, sondern auch Vermögen, Schulden und Verpflichtungen. Ein Nachlassverwalter wird dann eingesetzt, wenn die Verhältnisse komplex sind oder Erben geschützt werden müssen.
Was ist ein Nachlassverwalter?
Ein Nachlassverwalter wird vom Nachlassgericht bestellt und übernimmt die Verwaltung des gesamten Nachlasses. Er ist weder Erbe noch Angehöriger, sondern eine neutrale Person – in der Regel ein Rechtsanwalt oder Notar.
Seine Aufgabe: Den Nachlass ordnen, Schulden begleichen, Vermögen sichern und den verbleibenden Nachlass an die Erben verteilen.
Wann wird ein Nachlassverwalter bestellt?
- Auf Antrag der Erben: Wenn Erben befürchten, dass der Nachlass überschuldet sein könnte, können sie eine Nachlassverwaltung beantragen (§ 1975 BGB). Dadurch haften sie nur noch mit dem Nachlass, nicht mit ihrem eigenen Vermögen.
- Bei unklaren Verhältnissen: Wenn die Erben unbekannt sind, sich im Ausland befinden oder untereinander zerstritten sind.
- Durch das Gericht: In Ausnahmefällen ordnet das Gericht eine Nachlassverwaltung von Amts wegen an.
Aufgaben des Nachlassverwalters
- Bestandsaufnahme des gesamten Nachlasses
- Verwaltung und Sicherung von Vermögenswerten
- Begleichung von Schulden und Verbindlichkeiten
- Kündigung von Verträgen und Mietverhältnissen
- Organisation der Haushaltsauflösung
- Verteilung des verbleibenden Nachlasses
Zusammenarbeit mit Entrümpelungsfirmen
In der Praxis beauftragt der Nachlassverwalter häufig ein Entrümpelungsunternehmen mit der Räumung der Wohnung oder des Hauses. Dabei ist es besonders wichtig, dass das Unternehmen:
- Wertgegenstände erkennt und dokumentiert
- Transparent abrechnet
- Dokumente und persönliche Unterlagen sichert
- Eine detaillierte Aufstellung aller verwerteten Gegenstände liefert
Bei Zeitloses Gut arbeiten wir regelmäßig mit Nachlassverwaltern und Anwälten zusammen und liefern die Dokumentation, die für eine ordnungsgemäße Nachlassverwaltung erforderlich ist.
Kosten eines Nachlassverwalters
Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang der Tätigkeit und dem Nachlasswert. Üblich sind:
- Stundensätze zwischen 80 und 250 Euro
- Oder ein Prozentsatz des Nachlasswertes (1–5 %)
Die Kosten werden aus dem Nachlass bezahlt, nicht vom Erben privat.
Fazit
Ein Nachlassverwalter ist kein Luxus, sondern in vielen Fällen eine kluge Absicherung. Wenn Sie als Erbe unsicher sind, ob der Nachlass überschuldet sein könnte, kann die Beantragung einer Nachlassverwaltung Sie vor persönlicher Haftung schützen.
Kostenlose Beratung gewünscht?
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Besichtigung und ein Festpreis-Angebot.