Wohnungsauflösung bei Mietwohnung: Ihre Rechte und Fristen
Was passiert mit der Mietwohnung nach einem Todesfall? Fristen, Sonderkündigungsrecht und Pflichten der Erben.
Mietwohnung auflösen: Was Erben wissen müssen
Wenn ein Mieter stirbt, geht das Mietverhältnis auf die Erben über. Das bedeutet: Die Erben müssen die Miete zahlen, die Wohnung räumen und den Mietvertrag kündigen. Doch welche Fristen gelten? Und welche Rechte haben Sie?
Der Mietvertrag nach dem Todesfall
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in den §§ 563 bis 564, was mit einem Mietvertrag passiert, wenn der Mieter stirbt:
Eintrittsrecht: Lebte der Ehepartner, Lebenspartner oder ein Kind mit in der Wohnung, tritt diese Person automatisch in den Mietvertrag ein.
Sonderkündigungsrecht: Sowohl die Erben als auch der Vermieter haben ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des übernächsten Monats (effektiv ca. 3 Monate).
Mietpflicht: Bis zur Beendigung des Mietverhältnisses müssen die Erben die Miete zahlen – auch wenn die Wohnung leer steht.
Fristen im Überblick
- Kündigung: Innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls
- Mietverhältnis endet: Zum Ablauf des übernächsten Monats nach Zugang der Kündigung
- Räumung: Bis zum Ende des Mietverhältnisses
- Kaution: Rückgabe nach Prüfung durch den Vermieter (oft 3–6 Monate)
Praktische Tipps
- Schnell handeln: Je früher Sie kündigen, desto weniger Miete fällt an.
- Schriftlich kündigen: Per Einschreiben an den Vermieter, unter Berufung auf § 564 BGB. Der Berliner Mieterverein bietet bei Fragen kostenlose Beratung.
- Wohnung zeitnah räumen: Vereinbaren Sie eine besenreine Übergabe mit dem Vermieter.
- Übergabeprotokoll: Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung bei der Übergabe.
- Professionelle Hilfe: Eine Entrümpelungsfirma kann die Räumung oft innerhalb weniger Tage erledigen.
Die Rolle der Entrümpelungsfirma
Professionelle Unternehmen wie Zeitloses Gut übernehmen die komplette Räumung und besenreine Übergabe – inklusive Verwertung wertvoller Gegenstände. Gerade wenn Erben nicht in Berlin leben, ist das eine enorme Erleichterung: Ein Anruf, eine Besichtigung, ein Festpreis – und die Wohnung ist bereit für die Übergabe.
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